Geschenke für Mitarbeitende steuerfrei gestalten
9 Dezember 2024
Geschenke sind eine großartige Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertzuschätzen und die Motivation im Team zu steigern. Besonders attraktiv wird diese Geste, wenn sie auch steuerlich vorteilhaft ist.
Unternehmen können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Geschenke an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen steuerfrei überreichen – und das bis zu einem Wert von 60 Euro je Anlass. Wie genau das funktioniert und welche Bedingungen gelten, erfahren Sie in diesem Blogpost.
Wann sind Geschenke an Mitarbeitende steuerfrei?
Damit Geschenke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerfrei bleiben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine zentrale Regelungen ist die 60-Euro-Freigrenze, die pro Anlass gilt. Diese Grenze bezieht sich auf den Gesamtwert des Geschenks, also inklusive Umsatzsteuer.
Wird diese Grenze überschritten, verliert das Geschenk seine Steuerfreiheit, und die gesamte Zuwendung wird steuerpflichtig. Wichtig: die Steuerbefreiung gilt nur für Sachzuwendungen, wie z.B. Gutscheinkarten, nicht für Bargeld.
Welche Anlässe eignen sich für steuerfreie Geschenke?
Die Steuerfreiheit für Geschenke ist an besondere Anlässe im Leben der Mitarbeitenden gebunden. Beispiele hierfür sind:
- Geburtstage
- Hochzeiten
- Firmenjubiläen
- persönliche Meilensteine
- Geburt eines Kindes
- Feiertage wie Weihnachten
Regelmäßige Zuwendungen ohne persönlichen Anlass, wie ein monatliches Essensguthaben oder Boni, fallen nicht unter diese Regelung und sind daher nicht steuerfrei.
Beispiele für steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter
Im Rahmen der 60-Euro-Freigrenze gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Mitarbeitende zu beschenken.
Hier einige Beispiele:
- Blumensträuße oder Pralinen
- Bücher oder kleine Gadgets
- Gutscheine, sofern sie zweckgebunden sind
- Guthabenkarten, wie die Pluxee Benefits Card
Beliebt sind vor allem Gutscheine und Guthabenkarten, da sie flexibel einsetzbar sind und für jeden Beschenkten individuelle Freude bedeutet. Denn mit einem großen, vielfältigen Akzeptanznetzwerk ist für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter genau das Richtige Geschenk dabei.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Gutscheinen und Guthabenkarten ist, dass
- sie zweckgebunden sind,
- keinen Barausgleich zulassen, sie also nicht gegen Geld eingetauscht werden können und
- dass der Guthabenwert die 60,– Euro nicht übersteigt.
So nutzen Unternehmen steuerfreie Geschenke richtig
Wenn Unternehmen Geschenke an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen steuerfrei überreichen möchten, sind ein paar Punkte zu beachten:
- Den Anlass dokumentieren: Damit die Steuerfreiheit gewährleistet ist, sollten der Anlass des Geschenks sowie der Wert genau dokumentiert werden. Eine einfache Liste oder eine Notiz in der Personalakte reicht aus.
- Anzahl der Anlässe beachten: Bis zu dreimal im Geschäftsjahr sind solche anlassbezogenen Geschenke je Mitarbeiter steuerfrei.
- Wertgrenzen im Blick behalten: Der Wert des Geschenks inklusive Umsatzsteuer darf die Freigrenze von 60 Euro nicht überschreiten. Planen Sie daher bei der Auswahl einen kleinen Puffer ein.
- Sachbezug statt Geldzahlung: Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Sachgeschenke. Bargeld oder nicht zweckgebundene Geldleistungen sind steuerpflichtig.
Blog: Richtig Schenken im Unternehmen
Vorteile steuerfreier Geschenke für Unternehmen und Belegschaft
Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter bieten sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten Vorteile.
Unternehmen können steuerliche Belastungen vermeiden und gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Geschenke ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung und bieten darüber hinaus auch einen echten Mehrwert, wenn zum Beispiel das Guthaben auf den Geschenkkarten für individuelle Bedürfnisse, wie den Einkauf besonderer Lebensmittel, Shopping neuer Kleidung, den Kauf des neusten Bands der Lieblingsbuchreihe oder zum Tanken des Autos für den Urlaub. Und das, ohne dass sie steuerlich belastet werden.
Fazit: Geschenke steuerfrei gestalten und Vorteile nutzen
Mit der 60-Euro-Freigrenze lassen sich Geschenke an Mitarbeitende steuerfrei gestalten, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Persönliche Anlässe wie Geburtstage, Jubiläen oder Weihnachten bieten die perfekte Gelegenheit, die Wertschätzung für Mitarbeitende zu zeigen und dabei steuerlich clever zu handeln.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Mitarbeitenden zu motivieren und Ihre Unternehmenskultur zu stärken. Mit der richtigen Planung und Dokumentation bleiben die Geschenke steuerfrei und hinterlassen garantiert einen positiven Eindruck.
Planen Sie steuerfreie Geschenke? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen sich beraten.