Zwei Menschen mit grüner Pluxee Card die überreicht wird.

Inflationsausgleich für Ihre Mitarbeitenden

23 Februar 2023

Zahlen Sie den Inflationsausgleich nicht einfach aus, sondern stärken Sie Ihr Image als verantwortungsbewusster Arbeitgeber mit der Benefits Card.

Die Benefits Card bietet Ihren Mitarbeitenden nahezu grenzenlose Möglichkeiten im größten regionalen Akzeptanzpartnernetzwerk. Bestellen Sie jetzt die Benefits Card für Ihre Mitarbeitenden. Unser Team ist gerne für Sie da und kümmert sich um eine rasche und reibungslose Abwicklung. 

  • Lebensmittel & Gastronomie 
  • Tanken & Mobilität 
  • Mode & Kosmetik 
  • Hobby & Sport

 

Vorteile der Benefits Card für den Inflationsausgleich 

  • FLEXIBLER INFLATIONSAUSGLEICH: Unternehmen bestimmen die Höhe und Anzahl der Prämienzahlung 
  • CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY: Ein Inflationsausgleich mittels Benefits unterstreicht die soziale Verantwortung des Unternehmens 
  • STÄRKUNG DER MITARBEITEBINDUNG: Die monatliche Auszahlung wird von Angestellten stärker als Benefit wahrgenommen 
  • FÖRDERUNG DER REGION: Gezielte Unterstützung der lokalen Wirtschaft durch Eingrenzung der Akzeptanzpartner 
  • KONTROLLIERTER EINSATZ DER PRÄMIEN: Durch das Pluxee Partnernetzwerk sind z.B. Spielcasinos von der Verwendung der Prämie ausgeschlossen 
  • EMPLOYER BRANDING: Kommunikation der Arbeitgeberattraktivität durch Aufdruck des Firmenlogos auf der Benefits Card 

     

Was ist die Inflationsausgleichsprämie? 

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber an Beschäftigte in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Die genaue Regelung finden Sie im neuen § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes (EStG).

 

Warum ist eine Inflationsausgleichsprämie sinnvoll? 

Wir erleben derzeit in Europa einen dramatischen Anstieg der Energiepreise und anhaltende Preissteigerungen bei den Lebenshaltungskosten. Viele Arbeitnehmer benötigen daher finanzielle
Unterstützung. Klassische Gehaltserhöhungen oder Bonuszahlungen sind jedoch kostenintensiv und kommen bei den Empfängern nicht in voller Höhe an. Als Unterstützungsleistung haben sich daher Sachleistungen in Form von Gutscheinen bzw. Gutscheinkarten bewährt. Diese können vom Unternehmen steuerfrei ausgegeben werden und bieten Mitarbeitenden maximale Flexibilität bei ihren Kaufentscheidungen.

 

Wie hoch ist der steuer/abgabenfreie Auszahlungsbetrag? 

Unternehmen können bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszahlen.

Der Arbeitgeber muss hierfür lediglich deutlich machen, dass die zusätzliche Leistung im Zusammenhang mit der Preissteigerung bzw. dem Inflationsausgleich steht, z.B. als separate Position auf der Lohn- und
Gehaltsabrechnung. 

 

Ist die Auszahlung auch in Teilbeträgen möglich?

Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie ist auch in mehreren Teilzahlungen möglich.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Auszahlung?

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

 

Bis wann kann der Steuerliche Freibetrag gewährt werden?

Der steuerliche Freibetrag kann bis zum 31.12.2024 gewährt werden. 

 

Entscheiden Sie sich für eine effiziente Auszahlung der Inflationsprämie. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir sind hier, um Ihre Fragen zu beantworten.